Zur Eindämmung der Corona-Pandemie bleibt das öffentliche Leben in Berlin vorerst weitgehend heruntergefahren. Der Senat verlängerte den seit 16. Dezember geltenden Lockdown bis 31. Januar 2021.

Die neue Infektionsschutzverordnung gilt ab Sonntag (10. Januar 2021):

Welche Regelungen sind neu?

Kontaktbeschränkungen werden verschärft

Für private Zusammenkünfte werden die Regeln strenger: Treffen sind künftig nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Ist diese Person alleinerziehend, werden deren Kinder nicht mitgezählt, dürfen also noch dazukommen. Bisher galt eine Obergrenze von fünf Personen aus zwei Haushalten, Kinder bis zwölf Jahren zählten dabei nicht mit.

Schulen bleiben bis 25. Januar geschlossen

Der «Regelbetrieb in Präsenz» an den Schulen bleibt eingestellt. Das schulisch angeleitete Lernen zu Hause für Schüler der Klassen 1 bis 9 sowie für einige höhere Klassenstufen werde bis mindestens 25. Januar 2021 verlängert, teilte die Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) am 08. Januar 2021 mit. Bis dahin gilt keine Präsenzpflicht.Für die Abschlussklassen 10, 12 und 13 an Gymnasien und Sekundarschulen sollen indes ab 11. Januar Präsenzangebote in kleinen Gruppen möglich sein. Ob Wechselunterricht mit Lernen zu Hause und in der Schule angeboten wird oder alles über Homeschooling läuft, sollen die jeweiligen Schulen mit den Elternvertretern selbst entscheiden.

Kantinen ohne Publikumsverkehr

Kantinen etwa von Betrieben müssen für den Publikumsverkehr schließen. Wie die Gaststätten dürfen sie Essen nur noch außer Haus anbieten.

Welche Regelungen gelten wie bisher?

Handel weiterhin stark eingeschränkt

Viele Geschäfte sind zu, etwa Friseure, Kosmetiksalons, Bau- und Möbelmärkte, große Kaufhäuser oder Läden für Kleidung. Ausgenommen sind der Lebensmitteleinzelhandel, Wochenmärkte für Lebensmittel, Apotheken, Sanitätshäuser oder Drogerien. Buchläden, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten und Banken dürfen ebenfalls öffnen.

Kitas bleiben geschlossen

Auch die Kitas bleiben zu. Träger können dort aber nach Angaben der Bildungsverwaltung eine «Notversorgung» aufrechterhalten für Eltern, die ihre Kinder partout nicht zu Hause betreuen können.

Ausgangsbeschränkungen haben Bestand

«Das Verlassen der eigenen Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft ist nur aus triftigen Gründen zulässig», heißt es in der Infektionsschutzverordnung. Die Liste solcher Gründe ist allerdings lang. Das können etwa Arbeit und Schule, Einkäufe, Behördengänge, Arztbesuche, die Pflege von Angehörigen, Gassigehen mit dem Hund oder sportliche Aktivitäten sein, auch der Weg zur «inneren Einkehr» in Gotteshäuser.

Individualsport ist weiterhin gestattet

Sport ist nur alleine oder mit einem anderen Menschen mit Abstand erlaubt. Eine Ausnahme gibt es für Kinder im Alter bis zu zwölf Jahren, wenn der Sport im Freien in festen Gruppen von maximal zehn anwesenden Personen zuzüglich eines Betreuers ausgeübt wird.

Alkoholverbot: Verzehr im öffentlichen Raum ist untersagt

Verboten bleibt die Abgabe alkoholischer Getränke in Gläsern, Bechern oder anderen offenen Behältnissen. Zudem ist untersagt, alkoholische Getränke im öffentlichen Raum im Freien zu trinken. Das nächtliche Ausschank- und Verkaufsverbot für Alkohol von 23.00 bis 6.00 Uhr bleibt in Kraft.

Demonstrationen dürfen durchgeführt werden

Politische Demonstrationen bleiben ohne definierte Obergrenze erlaubt. Weiterhin gelten Abstandsregeln und eine weitgehende Maskenpflicht – nur bei Versammlungen bis zu 20 Personen, die nicht skandieren oder singen, kann diese entfallen.

Gottesdienste können in Präsenzform stattfinden

Auch Gottesdienste sind weiterhin unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln möglich.

Hotels nur in Ausnahmefällen buchbar

Übernachtungen in Hotels, Pensionen oder Ferienwohnungen sind zwar untersagt, aber es gibt Ausnahmen anlässlich von Dienst- und Geschäftsreisen und aus notwendigen privaten Gründen.“

Quelle: Berlin.de