Nebentätigkeit bei Kurzarbeit – Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme entscheidet

Rechtlich wird in zwei Gruppen einer Nebentätigkeit bei Kurzarbeit unterschieden. So wird das Einkommen aus einem Zweitjob nicht in die Berechnung des Kurzarbeitergeldes einbezogen, wenn das Arbeitsverhältnis schon vor der Nutzung der Kurzarbeit bestand. Negativ wirkt sich eine Nebentätigkeit bei Kurzarbeit jedoch dann aus, wenn der entsprechende Arbeitnehmer die Tätigkeit erst im Laufe der Maßnahme aufnimmt, um auf diesem Wege die finanziellen Einbußen abzufangen.Es ist offensichtlich, dass eine Nebentätigkeit bei Kurzarbeit für viele Arbeitnehmer in schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen zunächst als ein sinnvoller Schritt erscheinen mag. Die Grundlage, dass eine Nebentätigkeit bei Kurzarbeit in vollem Umfang auf das Kurzarbeitergeld angerechnet wird, lässt diese Möglichkeit jedoch schwinden.

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