Entwicklung des Mindestlohns bis Juli 2022

Der gesetzliche Mindestlohn wird in den nächsten beiden Jahren stufenweise erhöht. In vier Schritten steigt der mindestens zu zahlende Stundenlohn an. Es gelten bundesweit die folgenden Mindestlöhne:

StichtagErhöhung auf
1. Januar 2021 9,50 Euro
1. Juli 2021 9,60 Euro
1. Januar 2022 9,82 Euro
1. Juli 202210,45 Euro

Neuer Mindestlohn – Was heißt das für den Minijob?

Ein 450-Euro-Minijob liegt vor, wenn der Verdienst durchschnittlich im Monat 450 Euro nicht überschreitet. Für einen Minijobber, dem der gesetzliche Mindestlohn gezahlt wird und bereits jetzt die Minijob-Grenze voll ausschöpft, kann die Beschäftigung durch die Erhöhung des Stundenlohns sozialversicherungspflichtig werden. Das monatliche Arbeitsentgelt liegt bei gleicher Arbeitszeit dann schnell oberhalb von 450 Euro.

Soll die Beschäftigung weiterhin ein Minijob bleiben, muss die monatliche Arbeitszeit reduziert werden. Der Minijobber kann ab Januar 2021 nur noch rund 47 Stunden monatlich (= 450 Euro/Monat: 9,50 Euro/Stunde) beschäftigt werden. Im Jahr 2020 liegt der Vergleichswert bei ca. 48 Stunden pro Monat. Diese Berechnung unterstellt, dass dem Minijobber lediglich die Arbeitsstunden vergütet werden und keine Einmalzahlungen, wie z. B. Weihnachtsgeld, zustehen.

Nach der stufenweisen Erhöhung des Mindestlohns gelten die folgenden maximalen Arbeitszeiten für einen Arbeitnehmer in einem Minijob:

StichtagMaximale Arbeitszeit
1. Januar 202147,37 Stunden pro Monat
1. Juli 202146,88 Stunden pro Monat
1. Januar 202245,82 Stunden pro Monat
1. Juli 202243,06 Stunden pro Monat

Überschreitet der durchschnittliche monatliche Verdienst durch den höheren Mindestlohn die Grenze von 450 Euro, liegt eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor. Diese Beschäftigung muss dann bei der Minijob-Zentrale abgemeldet werden. Dann ist die gesetzliche Krankenkasse des Arbeitnehmers der richtige Ansprechpartner für den Arbeitgeber.

Wie sich der gesetzliche Mindestlohn auf die Höhe des Verdienstes und die Stundenzahl auswirkt, kann man übrigens auch ganz leicht mit dem Mindestlohn-Rechner des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) ausrechnen. Den Mindestlohn-Rechner gibt es hier.

Quelle: https://blog.minijob-zentrale.de/mindestlohn-2021/