Welcher Minijob der richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab. Wer einen Job mit einem regelmäßigen Einkommen sucht, ist mit einem Minijob mit Verdienstgrenze gut beraten. Wer hingegen nur gelegentlich für eine begrenzte Zeit arbeiten möchte, könnte mit einer kurzfristigen Beschäftigung besser bedient sein.

Wie hoch ist die Verdienstgrenze im Minijob?

Die monatliche Verdienstgrenze für einen Minijob liegt aktuell bei 538 Euro. Das entspricht 6.456 Euro im Jahr. Solange diese jährliche Verdienstgrenze eingehalten wird, kann der Verdienst von Minijobberinnen und Minijobbern in einzelnen Monaten auch schwanken und über 538 Euro liegen.

Wird die Jahresverdienstgrenze überschritten, liegt nur unter bestimmten Voraussetzungen ein Minijob vor. Dies wird im Beitrag „Mehr Geld im Minijob: Wann darf man über 538 Euro verdienen“ erklärt.

2. Was ist eine kurzfristige Beschäftigung?

Kurzfristige Beschäftigungen werden auch als kurzfristige Minijobs bezeichnet. Eine kurzfristige Beschäftigung darf von vornherein befristet längstens 70 Arbeitstage oder 3 Monate im laufenden Kalenderjahr ausgeübt werden.

Wie viel darf man bei einer kurzfristigen Beschäftigung verdienen?

Wie viel Minijobberinnen und Minijobber in einer kurzfristigen Beschäftigung verdienen dürfen, ist nicht begrenzt. Die Beschäftigten können demnach auch mehr als 538 Euro im Monat verdienen. Bei einem Verdienst oberhalb dieser Verdienstgrenze müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber jedoch prüfen, ob die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird.

Wird die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt?

Wird eine Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt, ist sie kein kurzfristiger Minijob. Eine Person ist berufsmäßig tätig, wenn der Verdienst wirtschaftlich bedeutend für sie ist und ihren Lebensunterhalt sichert.

Im Beitrag „Kurzfristige Minijobs – berufsmäßig oder nicht?“ wird erklärt, was Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zur Berufsmäßigkeit wissen müssen.

Minijob mit Verdienstgrenze und kurzfristige Beschäftigung im direkten Vergleich

Minijob mit VerdienstgrenzeKurzfristige Beschäftigung
DauerKeine zeitliche Begrenzung.Maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage. Nicht dauerhaft oder regelmäßig, sondern nur gelegentlich.
VerdienstgrenzeAktuell durchschnittlich 538 Euro pro Monat.Keine Verdienstgrenze.
Beiträge Arbeitgeberinnen und ArbeitgeberGrundsätzlich Pauschalbeträge zur Kranken- und Rentenversicherung und Umlagen. Individueller Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung.Keine Sozialversicherungsbeiträge,
grundsätzlich nur Umlagen.
Individueller Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung.
Beiträge Arbeitnehmerinnen und ArbeitnehmerBeiträge zur Rentenversicherung, Befreiung möglich.Keine Beiträge.
SteuernPauschal mit 2 Prozent oder individuell nach der Lohnsteuerklasse der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers.Unter bestimmten Voraussetzungen mit einer pauschalen Lohnsteuer von 25 Prozent oder individuell nach der Lohnsteuerklasse der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers.

Was wird für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung benötigt?

Die persönlichen Angaben der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers spielen eine große Rolle für die Meldung zur Sozialversicherung und die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung. Hierzu zählen insbesondere:

  • Sozialversicherungsnummer
  • Steuer-ID
  • Status (Rentner, Studenten, Schüler, Praktikanten u.a.)
  • Angaben zur gesetzlichen Krankenversicherung
  • Angaben zu weiteren Beschäftigungen
  • Entscheidung über die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

Beschäftigte sind gesetzlich zur Mitteilung der für die versicherungsrechtliche Beurteilung notwendigen Informationen verpflichtet. Ein Personalfragebogen hilft beim Abfragen und Dokumentieren der Angaben. Hierzu sollte unbedingt die Checkliste der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände benutzt werden. Ein Personalfragebogen ersetzt nicht den Arbeitsvertrag.

Quelle:

https://magazin.minijob-zentrale.de/arten-minijobs/
https://magazin.minijob-zentrale.de/sozialversicherungsrechtliche-beurteilung-minijob/