Der Mindestlohn steigt im Oktober auf 12 EUR. Im gleichen Zug gibt es Änderungen beim Minijob und beim Midijob. Im Minijob dürfen ab Oktober 2022 bis zu 520 EUR im Monat verdient werden und die bisher fixe Einkommensgrenze passt sich künftig dynamisch an die Entwicklung des Mindestlohns an. Was Arbeitgeber dazu wissen sollten und was sonst noch neu ist, haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Mindestlohn steigt auf 12 EUR ab Oktober 2022
Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns wurde umgesetzt. Er steigt zum 1. Oktober 2022 auf 12 EUR. Ausnahmsweise wurde der Gesetzgeber tätig. Im Normalfall schlägt die Mindestlohnkommission der Bundesregierung im Zweijahresrhythmus vor, in welchem Umfang der Mindestlohn angepasst werden sollte. Dies soll zukünftig auch wieder so gehandhabt werden. Der nächste Vorschlag der Mindestlohnkommisson ist bis zum 30. Juni 2023 möglich und betrifft dann den Mindestlohn ab dem 1. Januar 2024. Seit 1. Juli 2022 liegt der Mindestlohn bei 10,45 EUR.
Minijob-Verdienstgrenze wird an erhöhten Mindestlohn angepasst
Seit 2013 beträgt die monatliche Verdienstgrenze im Minijob 450 EUR. Zum 1. Oktober 2022 steigt sie nun auf 520 EUR pro Monat. Die neue, sogenannte Geringfügigkeitsgrenze entspricht einer Beschäftigung von 10 Stunden pro Woche zum neuen gesetzlichen Mindestlohn. Anders als bisher ist sie zukünftig dynamisch angelegt. D. h. erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn, erhöht sich auch die Verdienstgrenze im Minijob.
Midijobber im Grenzbereich haben Bestandsschutz
Midijobber, die schon am 30. September 2022 ein durchschnittliches Entgelt bis 520 EUR verdienen, würden durch die neuen Regelungen am 1. Oktober unter die Minijobregeln fallen. Sie erhalten aber Bestandsschutz. D. h., solange das Arbeitsentgelt 450 EUR übersteigt, bleiben sie – bis höchstens 31. Dezember 2023 – mit den alten Midijob-Vorgaben sozialversicherungspflichtig. Damit bleibt auch ihr Schutz in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung erhalten.
Sie können ihre Beschäftigung in diesem Zeitraum an die neuen Regelungen anpassen. Sie können auch eine Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen.
Verdienstgrenze beim Midijob steigt auf 1.600 EUR
Ein sogenannter Midijob liegt derzeit vor, wenn das durchschnittliche monatliche Arbeitsentgelt 450,01 EUR bis höchstens 1.300 EUR beträgt. Diese Beschäftigten im sogenannten Übergangsbereich sind sozialversicherungspflichtig mit der Besonderheit, dass sie geringere Sozialversicherungsbeiträge als „normale“ Arbeitnehmer zahlen müssen.
Ab Oktober 2022 liegt ein Midijob vor, wenn der Beschäftigte 520,01 EUR bis maximal 1.600 EUR verdient. Zudem werden Arbeitnehmer mit Verdienst im unteren Bereich beim Sozialversicherungsbeitrag entlastet. Das soll den Anreiz dafür erhöhen, mehr zu arbeiten. Im Gegenzug werden die Arbeitgeber im unteren Einkommensbereich stärker belastet. Ihr Anteil beträgt zunächst wie beim Minijob ca. 28 Prozent und wird gleitend bis zur Einkommensgrenze von 1.600 EUR auf den regulären Sozialversicherungsbeitrag abgeschmolzen.
Quelle: https://www.lexware.de/wissen/mitarbeiter-gehalt/neue-verdienstgrenzen-im-minijob-und-midijob/?chorid=04324641&em_cmp=newsletter/sme/81142/04324641/Button%20-%20Minijobs/2022-08-24&em_src=nl&ecmId=11830/28758&ecmUid=5307825
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