für Unternehmen
Das Land Brandenburg legt derzeit ein Soforthilfeprogramm für Unternehmen und Selbstständige auf mit dem den Firmen zwischen 5.000 und 60.000 € unbürokratisch zur Verfügung gestellt werden sollen.
Die genaue Richtlinie ist derzeit noch in Vorbereitung und soll voraussichtlich ab dem 25.03.2020 zur Anwendung kommen.
Bisher bekannte Einzelheiten:
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 100 Erwerbstätigen, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte im Land Brandenburg haben,
Bei der Soforthilfe handelt es sich um einen Zuschuss der aus Gründen der staatlichen Fürsorge des Landes Brandenburg zum Ausgleich von Härten im Zusammenhang mit der Corona-Krise jetzt für die erste Zeit zur Verfügung stehen,
Folgende Unterlagen werden zur Antragstellung benötigt:
- Handelsregisterauszug oder vergleichbare Unterlagen,
- Gewerbeanmeldung,
- Kopie des Personalausweises,
- Lohnjournal oder gleichwertige Unterlagen für Erwerbstätige/Beschäftigte,
- Formular „Erklärungen über bereits erhaltene bzw. beantragte „De-minimis“-Beihilfen.
Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:
- bis zu 5 Erwerbstätige bis zu 9.000 EUR,
- bis zu 15 Erwerbstätige bis zu 15.000 EUR,
- bis zu 50 Erwerbstätige bis zu 30.000 EUR,
- bis zu 100 Erwerbstätige bis zu 60.000 EUR.
Die Beantragung erfolgt über die ILB. Eine Antragstellung kann erst nach in Kraft treten der Richtlinie, voraussichtlich ab dem 25.03.2020, erfolgen.
Link zur Mitteilung des MWAE: https://mwae.brandenburg.de/de/bb1.c.662087.de
Link zur Mitteilung der ILB: https://www.ilb.de/de/presse/pressemitteilungen/archiv-2020/pressemitteilung-2020_1162816.html
Quelle: https://www.wirtschaft-oberhavel.de/de/service/informationen-zum-thema-corona-fuer-unternehmen.html