Das Land Brandenburg zahlt Unternehmen in der Corona-Krise ihre bereits geleistete Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung zurück. Steuerpflichtige, die wirtschaftlich von den Folgen der Pandemie betroffen sind, können ab sofort bei ihrem Finanzamt einen Antrag auf Erstattung dieser Zahlung für das Jahr 2020 stellen, wie Finanzministerin Katrin Lange (SPD) am Dienstag in Potsdam mitteilte.

„Die Sondervorauszahlungen werden damit „auf Null gestellt“, gezahlte Beträge werden von den Finanzämtern in voller Höhe erstattet“, erklärte sie. „Damit verschaffen wir Unternehmen, die in eine wirtschaftliche Schieflagen geraten sind, dringend benötigte Liquidität.“

Quelle: https://www.berlin.de/aktuelles/brandenburg/6119425-5173360-finanzministerin-rueckzahlung-fuer-brand.html