Überbrückungshilfe III
Das Bundesfinanzministerum hat die Überbrückungshilfen für den Zeitraum Januar bis Juni 2021 verlängert und die Konditionen verbessert (= Überbrückungshilfe III). Künftig sollen auch Soloselbstständige und Betriebe der Kultur und Veranstaltungswirtschaft noch einfacher an finanzielle Hilfen kommen. Die wichtigsten Punkte im Überblick: Der Förderhöchstbetrag wird von bislang 50.000…